Neubauten im Wasserwald in Linz
Der Wasserwald liegt mitten in der Wasserschutzschutzzone II. Daher überraschen zwei Neubauten, nicht nur wegen der mehr als fragwürdigen Qualität der Architektur, sondern auch wegen des Standorts.
In den Leitlinien des Landes OÖ wird für die Schutzzone II unter anderem folgendes Verbot definiert: Errichtung von Bauten (Z8)
An die zuständige Baubehörde im Magistrat Linz wurde eine Anfrage dazu gestellt, auch wenn es zunächst keinen Grund für die Annahme gibt, dass es sich um Schwarzbauten handeln könnte.
Es stellt sich die Frage nach der Güte der gesetzlichen Grundlagen, die eine Bebauung im Wasserwald unter bestimmten Bedingungen zulässt und den Möglichkeiten beim Ortsbild-Jour-Fixe des Ortsbild Service auf die architektonische Qualität Einfluss zu nehmen.









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