Haftung bei Hundeattacken in Hundefreilaufflächen
Auch in Linz verletzen immer wieder aggressive oder schlecht erzogene Hunde Menschen und andere Tiere, teils gefährlich und nicht selten mit langwierigen Folgen. Das müssen nicht immer Bisse sein. Häufig werden Kinder durch aggressive Hunde traumatisiert, aber auch Erwachsene, vor allem ältere Menschen. Wen kann man zur Rechenschaft ziehen und wer haftet?
Verschärfung des Hundehaltegesetzes in Öberösterreich
Ein 12jähriges Kind wurde unlängst durch eine schwerwiegenden Hundeattacke so massiv verletzt, dass es im Krankenhaus im Koma lag. Eine Verschärfung des Hundehaltegesetzes wurde gefordert - wie schon so oft in Folge solcher Attacken. Nun gibt es seitens des oö. Landeshauptmanns Stelzer (ÖVP) und des zuständigen Landesrates Klinger (FPÖ) zumindest eine Ankündigung einer Verschärfung. Allerdings stellt sich die Frage, was Verschärfungen bewirken sollen, wenn sich viele Hundehalter an die schon bestehenden Regelungen des Hundehaltegesetzes nicht halten. Was dringend nötig wäre ist eine strikte Überprüfung und eine entsprechend kompromisslose Sanktionierung der Verstöße. Alles andere bleibt nur Ansage auf dem Papier.
Update: Offenbar blieb es bei der Ankündigung einer Verschärfung des Oö Hundehaltegesetzes. Bereits Monate später war davon nichts mehr zu hören. Bis April 2020 kam es zu keiner Novellierung.
Hundehaftpflichtversicherungen sollen Geschädigte schadlos halten
Hundehalter sind in Hundefreilaufzonen ebenso haftbar für ihre Hunde wie außerhalb von Freilaufzonen im übrigen Stadtgebiet. In Oberösterreich, Wien, Salzburg, Tirol und in der Steiermark sind Hundehalter verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Für Oberösterreich ist dies in §2 Abs. 2 Ziff 2 und §3 Abs. 1(b) Oö Hundehaltegesetz geregelt. In vielen Hausratsversicherungen sind Haustiere mitversichert.
Wie so häufig agieren Versicherte risikobereiter oder auch gleichgültiger auf Risiken, denn Sie glauben ja, versichert zu sein. Wenn mein Hund jemanden beißen sollte, dann bin ich eh versichert
— hört man Hundehalter oft erwidern, wenn sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass ihr Hund aggressiv sei und jemand Angst habe gebissen zu werden.
Dabei ist eine Hundehaftpflichtversicherung kein „Persilschein”. Wenn sich ein Hundehalter grob fahrlässig verhält und sich beispielsweise nicht an die Vorschriften des Hundhaltegesetzes hält, kann das trotz allem sehr teuer werden, von Anklagen wegen fahrlässiger Körperverletzung ganz abgesehen.
Schwierige Hundehalterfeststellung und Beweisführung
Wer von einem frei laufenden Hund bedroht oder angefallen wird tut sich oft schwer, den Hundehalter zu ermitteln. Selbst wenn es gelingt, den Hundehalter aus einer Reihe von Hundehaltern, die ihre Hunde frei laufen lassen, zu identifizieren, ist damit immer noch nicht dessen Identität festgestellt. Das Opfer kann den Hundehalter nicht zwingen, sich auszuweisen und seine Identität offenzulegen. Im Sinne einer Beweissicherung könnte man ein Foto von ihm oder ihr und dem Hund machen, so man einen Fotoapparat oder ein Smartphone zur Hand hat. Aber selbst dann ist es nicht einfach. Es müssen Zeugen gefunden werden, die bereit sind auszusagen. Zumeist verdrücken sich Hundehalter und Hund und es bleiben Schaulustige zurück, die oftmals aber keine Zeugen des Vorgangs sind.
Außerdem ist nicht zu vergessen, dass Opfer von Hundeattacken meist so verschreckt und traumatisiert oder verletzt sind, dass die erforderliche Umsicht und schnelle Reaktion zur Beweissicherung nicht vorausgesetzt werden kann.
Es ist also gar nicht so einfach, den verantwortlichen Hundehalter anzuzeigen und vor Gericht bringen zu können, sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld zu bekommen. Es ist wie bei Unfällen im Straßenverkehr bei Fahrerflucht.
Viele verzichten unter diesen Umständen auf eine Anzeige, da die Aussicht den Täter ausfindig zu machen eher gering ist, es sei denn es handelt sich um einen Fall gravierender Körperverletzung. Dann ist davon auszugehen, dass die Polizei mit erheblichen Ermittlungsdruck tätig werden würde.
Wer haftet, wenn sich der Schuldige entzieht?
Entzieht sich der Verantwortliche Hundehalter, dann müssen Opfer die Kosten der Hundeattacke selbst tragen, seien es Kleider, Arzt- oder Tierarztrechnungen (denn nicht selten werden Hunde von anderen Hunden gebissen), insbesondere auch Therapiekosten. Das ist wie bei einer Fahrerflucht im Straßenverkehr, wenn jemand beispielsweise ein Auto beim Ausparken beschädigt und sich dann der Verantwortung entzieht.
Kann die Kommune in Haftung genommen werden?
Die Kommune weist sämtliche Haftungszumutungen zurück und erklärt den Hundehalter oder die Hundehalterin nach §3 Abs. 2 Oö Hundehaltegesetz 2002 allein für verantwortlich. Sie verweist darauf, dass sie auch im Fall von Fahrerflucht nicht haftbar zu machen sei.
Grundsätzlich mag das zutreffen, allerdings gibt es Fälle, in welchem sich ein Rechtsstreit mit der Kommune lohnen könnte.
Nach dem Oö Hundehaltegesetz 2002 ist die Kommune verpflichtet, die Einhaltung des Gesetzes durchzusetzen. Sofern die Kommune Kenntnis davon hat, dass bspw. in der Hundefreilauffläche im Wasserwald Hundehalter ihre Hunde weitgehend unbeaufsichtigt frei lauf lassen, dies häufiger schon zu Gefährdungssituationen führte und nichts unternimmt, um diesen Gesetzesbruch zu unterbinden, d.h. diesen billigend in Kauf nimmt, nimmt sie damit auch die Folgen in Kauf.
Das dürfte im Wasserwald in Linz insbesondere im Bereich Kinderspielplätze innerhalb der Hundefreilauffläche der Fall sein. Hier wird den Familien durch Zugangstüren und Verbotsschilder für Hunde suggeriert, der ausgewiesene Kinderspielplatz sei sicher. Dem ist aber nicht so, da bereits neben den Zugangsschranken der für Hunde unbehinderte Zugang zum Spielplatz möglich ist, da eine effektive Umzäunung tatsächlich fehlt. Für den Bereich rund um die Kinderspielplätze ist deutlich sichtbar Leinenpflicht ausgeschildert. Ist für die Kinderspielplätze die LINZ AG verantwortlich, so ist für die Einhaltung der Leinenpflicht rund um die Kinderspielplätze der Magistrat Linz zuständig.
Im Fall des Wasserwalds in Linz gewinnt man den Eindruck, dass der Magistrat die Verantwortung auf die Linz AG, die Grundeigentümerin abzuschieben versucht und diese das zurückweist, weil für die Einrichtung von Hundefreilaufflächen und die Einhaltung des Hundehaltegesetzes die Kommune Verantwortung trage. Im Fall des Falles müsste die Staatsanwaltschaft klären, wer tatsächlich verantwortlich ist.
Fest steht, dass die Verantwortlichen im Magistrat Linz und in der Linz AG wissen, dass das Oö Hundehaltegesetz im Wasserwald, insb. §3 Abs. 2 vielfach von Hundehaltern missachtet wird und damit auch wissen müssten, dass Handlungsbedarf besteht. Es ist nicht so, dass sich der Magistrat damit herausreden könnte, er habe davon keine Kenntnis gehabt.
„Vor einiger Zeit ging ich im Wasserwald spazieren. Ein Hund kam auf mich zu und biss in den Ärmel meiner Jacke, baute sich dann vor mir auf. Der Besitzer sagte, „er tut nichts“. Als ich antwortete, dass er ja in meinen Ärmel gebissen hat, gab mir der Besitzer folgende Antwort: „Wenn Sie da spazieren gehen, müssen Sie damit rechnen.“
Ich bin noch immer ganz schockiert über diese Aussage. Der Wasserwald ist ein Naherholungsgebiet und da darf ich nicht mehr spazieren gehen, wenn ich nicht gebissen werden will?
Die Hunde können nichts dafür. Hundebesitzer, die eine so abgehobene Einstellung haben, sind schuld, wenn wieder einmal jemand gebissen und verletzt wird.
H. S., Linz”
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6 Kommentare
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Kommentar von: Hildegard Mayr Besucher
Vor ein paar Tagen habe ich gelesen, dass in Österreich im vergangenen Jahr 3600 Personen wegen Hundebissen in Krankenhäusern behandelt werden mussten.
Kommentar von: joy Besucher
Man kann nicht alle Hundebesitzer über einen Kamm scheren. Viele sind ok, halten ihren Hund gut. Aber ebenso viele sind mit ihren Hunden ganz offenbar überfordert. Manchmal frage ich mich, wer da wen erzieht und wer da tatsächlich stärker ist.
Dann gibt es aber auch gar nicht so wenige Idioten, denen ihre Hunde eigentlich weggenommen werden sollten. Aggressive Menschen, die ihre Hunde schlecht behandeln, als schwächeres Lebewesen bei dem man seine Gewalt und Macht austoben kann. Kein Wunder, wenn diese Hunde auch aggressiv werden. Solche Leute sind es, die den Ruf von Hundehaltern demolieren. Auf die sollte man sich konzentrieren, wenn man die Situation verbessern will. Sie haben Hunde, die sie wie eine Waffe führen und sich stark dabei fühlen, überlegen.
Kommentar von: Gitti1987 Besucher
Voriges Jahr hatte ich etwas ähnliches im Wasserwald erlebt. Da stürmte eine Deutsche Dogge auf mich und meinen kleinen Sohn zu. Der Besitzer rief: Der tut nichts. Aber mein Sohn war in Panik. Immerhin war der Hund größer als er.
Mag sein, dass der Hund nur spielen wollte, aber mein Sohn und ich hatten Angst und fühlten uns bedroht.
Der Besitzer hat sich auch noch amüsiert, weil wir Angst hatten.
Solchen Igrnoranten sollte man die Hunde wegnehmen. Seither bin ich nicht mehr in den Wasserwald gegangen, obwohl der bei uns vor der Tür liegt.
Die Stadt versagt hier total.
Kommentar von: Ferdinand Wagner Besucher
Wie gefährlich Hunde sein können und wie selbst angeleinte Hunde sich losreißen und jemanden verletzen können, zeigt doch der Fall mit dem Rottweiler in Wien, der ein Kleinkind totgebissen hat.
https://diepresse.com/home/panorama/wien/5504253/Kleinkind-nach-RottweilerBiss-gestorben-Ermittlungen-gegen
Wie groß ist dann die Gefahr bei nicht angeleinten, frei laufenden Hunden. Und dann will es wieder niemand gewesen sein.
Kommentar von: oltoprom Besucher
… vor allem die Kommentare zum Beitrag sprechen mir aus dem Herzen. Große Hunde gehören nicht in die Stadt. Und wo das der Fall ist, gehört genau nachgeschaut, ob die Haltung artgerecht ist. Ich bezweifle das bei den meisten Hundehaltern.
Gestern habe ich erlebt, dass eine Frau ihren gar nicht so kleinen Hund im geschlossenen Kofferraum eines Kleinwagens transportiert. Als sie den Kofferraum öffnete, ist er herausgesprungen und bellend und aggressiv auf mich zugeschossen.
Kommentar von: Eva Besucher
Auf mich und meine kleine Tochter kam ein großer schwarzer Hund zugestürmt, aggressiv bellend und Zähne fletschend. Es war niemand in Sicht, der den Hund hätte zurückrufen können. Etwa zwei Meter vor uns blieb der Hund stehen, bellte weiter und bedrohte uns. Dann erst kam eine junge Frau, die meinte, er täte nicht wirklich etwas.
Meine Tochter hatte sich vor Angst angemacht und zitterte am ganzen Körper. Seither hat sie Alpträume und nässt wieder ein. Seit einem halben Jahr sind wir beim Therapeuten, der ein Trauma diagnostizierte.
Ich selbst hatte auch Angst, als dieser Hund auf uns zugestürmt kam. Wir beide waren wie in Schockstarre stehen geblieben.
Seither meiden wir den Wasserwald. Meine Tochter weigert sich, dort wieder hinzugehen.
Die Hundebesitzerin kann ich für die entstehenden Kosten nicht zur Verantwortung ziehen. Sie hat sich davon gemacht, als sei gar nichts passiert und ich weiß nicht, wer sie war.
Eine Anzeige haben wir nicht gemacht, weil wir uns davon nichts versprachen.
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