Gefahrenzone: Kinderspielplätze im Wasserwald Linz
Dem Plan nach sind die Kinderspielplätze von der Hundefreilaufzone im Wasserwald in Linz ausgenommen. Im täglichen Leben halten sich viele nicht daran. Sicher sind diese Kinderspielplätze daher nicht, weswegen wohl versucht wurde, die Spielplätze durch eine Einfriedung zu schützen. Das war gut gemeint, aber leider schlecht umgesetzt. Jeder Hund hat freien Zugang, denn die „Türl ohne Seitenflügel” sind weitgehend wirkungslos. Das bedeutet, dass die Umzäunung der Kinderspielplätze zum Schutz der Kinder nicht wirklich wirksam ist. Ein Blick auf die Fotos zeigt die Situation, wie sie bis Mitte November 2018 vorzufinden war. Das erübrigt jegliche weitere Beschreibung.

Zuständigkeit und Verantwortung - Suchanzeige
Magistrat Linz
Der Hinweis auf die Situation der Kinderspielplätze im Wasserwald wurde vom Magistrat der Stadt Linz, wie ich meine, eher uninteressiert entgegengenommen. Die Verantwortung wurde der Linz AG zugeschoben, die sich ihrerseits dafür nicht verantwortlich fühlt, zumindest nicht was die Gefährdung durch frei laufende Hunde angeht.
Update (03.2019) — Die im Zuge dieses Beitrags erfolgte mediale Berichterstattung veranlasste die Linz AG im Herbst 2018 dazu, die offensichtlichen Mängel (siehe Bild) zu entschärfen. So wurden die Drahtverspannungen erneuert und beidseits der Tore weiter gezogen. Die Absicht war erkennbar, jedoch wurde dadurch die Sicherheit nicht wesentlich verbessert. Bereits im Frühjahr 2019 waren diese Maßnahmen durch Vandalismus und die mangelnde Einsicht von Nutzern wieder zerstört. Sie erweisen sich für den Schutz der Kinder vor frei laufenden Hunden auf den Kinderspielplätzen nun wieder als unwirksam.
Innerhalb des Magistrats wird die Verantwortung, bzw. Zuständigkeit offenbar nicht gesehen, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass im Bereich der Kinderspielplätze Hunde an der Leine geführt werden müssen, weil der unmittelbare Bereich rund um die Kinderspielplätze nicht zur Hundefreilaufzone gehört. Dazu wäre eine entsprechende Kennzeichnung vor den Spielplätzen hilfreich und erforderlich. Diese gibt es allerdings nicht, weswegen Hundehalter offenbar nicht von einer Leinenpflicht ausgehen.
Update (10.2018): — Mittlerweile wurden erfreulicherweise Hinweisschilder auf Leinenpflicht im Bereich der Kinderspielplätze aufgestellt. Es liegt nun in der Verantwortung des Magistrats, gem. Hundehaltegesetz auch dafür zu sorgen, dass diese nicht sichtbar gemachte Leinenpflicht auch tatsächlich eingehalten wird.
Für die Ausgestaltung der Hundefreilaufzonen ist lt. Magistratsdirektion Vzbgm. Baier (ÖVP) zuständig, u.a. also auch für die erforderliche Auszeichnung der Hundefreilaufzone. Der Magistrat wiederum ist dafür zuständig, dass die Leinenpflicht außerhalb der Hundefreilaufzonen eingehalten wird. Um mehr Sicherheit für die spielenden Kinder zu schaffen, müssten also Vzbgm. Baier und der Magistrat zusammenwirken. Das aber scheint ganz offenbar nicht zu glücken.
Dass man um das Risiko weiß, es aber seit Jahren in Kauf nimmt, ist kein Ruhmesblatt für eine bürgerorientierte Stadt. Zweifel, ob die Sorgfaltspflicht gegenüber Bürgern und Bürgerinnen den erforderlichen Stellenwert eingeräumt bekommt, sind daher durchaus berechtigt. (Das kann man u.a. auch beim Thema Gesundheitsgefährdung der Linzer Bevölkerung durch Luftverschmutzung
feststellen.)
Die Linz AG sieht sich offenbar nicht in der Pflicht
Die Linz AG, die Grundeigentümerin des Wasserwalds, scheint nach dem Prinzip zu handeln: „Nicht einmal ignorieren.” Als Unternehmen ist die Linz AG nicht auf das Wohlwollen der Linzer Bevölkerung angewiesen und das Thema „Wasserwald” ist kaum eines, das dem Unternehmensimage schaden könnte.
Ambitioniert scheint man jedenfalls nicht zu sein, sich mit Fragen einer innerstädtischen Parklandschaft auseinanderzusetzen und einen Beitrag zu einem wertvollen und sicheren Naherholungsraum für die Linzer und Linzerinnen und eine Umweltzone für die belastete Stadt zu leisten. Das ist sehr bedauerlich.
Dabei befindet sich die Linz AG zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Linz. Es ist daher völlig unglaubwürdig, dass die Politiker der Stadt sich auf die Linz AG ausreden. Wenn sie schon glauben, selbst nicht zuständig zu sein, so könnten sie doch mittelbar auf die Linz AG einwirken, um sicherzustellen, dass es zumindest eine wirksame Einfriedung der Kinderspielplätze gibt, auch wenn eine solche gesetzliche nicht vorgeschrieben sein mag. Erforderlich ist sie allemal.
Zwar betont die Linz AG, dass man bezüglich Wasserwald in den letzten Jahren vieles unternommen habe, aber letztlich bleibt ein schaler Geschmack zurück. (Sieh dazu die Beiträge Der Wasserwald in Linz braucht sorgsamere Pflege
, Mangelhafte Pflege des Erholungsparks Wasserwald in Linz
und Das Wasserschutzgebiet in Linz ist das größte Hundeklo der Stadt
)

Die für Spielplätze anwendbare ÖNORM EN 1176 verlangt: Der Zweck dieses Teils der EN 1176 besteht darin, ein geeignetes Sicherheitsniveau beim Spielen in, an oder um Spielplatzgeräte herum sicherzustellen.
Es bestehen Bedenken, ob bei den Spielplätzen im Wasserwald in der gegenwärtigen Situation dieses Sicherheitsniveau
gegeben ist.
Haftungsfragen bei Verletzungen durch Hunde
Nachdem die Kinderspielplätze nicht wirklich wirksam geschützt sind und die Leinenpflicht im ihrem Umfeld nicht durchgesetzt wird, können Hunde ungehindert auf die Spielplätze gelangen. Solange das möglich ist, sind Kinder dort nicht sicher. Das bedeutet, dass die Eltern ihre Kinder auch innerhalb des Kinderspielplatzes, auf welchen Hunde eigentlich verboten sind, vor diesen schützen müssen. Wer weiß, wie schnell eine Hundeattacke passieren kann, weiß, wie schwierig das gerade auf einem Spielplatz ist.
Die im Plan eingezeichnete Freilauffläche lässt sich in natura nicht feststellen. De facto wird das gesamte Areal als Freilauffläche genutzt. (s. Plan)
Nun meinen Sachbearbeiter und Politiker des Magistrats, dass Hundehalter auch in Freilaufflächen Hunde so führen müssen, dass Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden.
(§3 Abs. 2 Ziff 1 OÖ Hundehaltegesetz 2002). Mehr noch: der Gesetzgeber regelt, dass Hunde nur angeleint und mit Maulkorb auf gekennzeichnete Kinderspielplätze mitgenommen werden dürfen (§6 Abs. 2 Oö Hundehaltegesetz 2002), sofern dies, wie bei den Kinderspielplätzen im Wasserwald, nicht ohnehin grundsätzlich untersagt ist. Kaum jemand kümmert sich um diese Vorschriften. Und der Magistrat kümmert sich nicht um einen wirksamen Vollzug dieses Gesetzes .
Natürlich sind Hundehalter in erster Linie verantwortlich. Aber wenn die Stadt oder die Linz AG beispielsweise bei der Einzäunung der Kinderspielplätze, auch wenn diese gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, derart fahrlässig und schlampig unterwegs sind, wenn die Leinenpflicht in der Nähe der Spielplätze nicht durchgesetzt wird, wenn Hundetränken in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen angelegt werden, wenn die Kommune sich nicht darum kümmert, dass die Vorschriften des Hundehaltegesetzes eingehalten werden und Kinder, Spaziergänger, Läufer oder andere Hundehalter dadurch gefährdet werden, dann wird sich die Kommune einer Haftungsprüfung nicht entziehen können. (Siehe Haftung bei Hundeattacken in Hundefreilaufflächen
)
Laut Auskunft des Magistrats Linz vom 2.10.2018 sind der große und kleine Kinderspielplatz im Wasserwald keine Spielplätze des Magistrats Linz. Die Spielplätze, für die der Magistrat zuständig ist, sind unter Linz hat Spielraum
aufgelistet. Für die Kinderspielplätze im Wasserwald, so die Auskunft aus dem Magistrat, sei die Linz AG zuständig.
Linz AG Service bestätigt Zuständigkeit mit Auskunft vom 4.10.2018
Die Betreuung der zugehörigen Infrastruktur (wie z.B. der Hundestationen mit Sackerlspendern und speziellen Abfalleimern für Hundekot) liegt, so wie die Betreuung der Kinderspielplätze sowie des Fitnessparcours, im Zuständigkeitsbereich der LINZ AG.
Vorfälle zur Anzeige bringen
In jedem Fall sollten sämtliche Vorfälle zur Anzeige gebracht werden, auch gegen Unbekannt. Der Magistrat Linz wie die Linz AG bemessen den Handlungsbedarf offenbar - zumindest nach Auskunft - nach der Anzahl und Häufigkeit von polizeilichen Anzeigen – obwohl alle wissen, dass nur ein ganz geringer Bruchteil der Vorfällen zur Anzeige gelangt. Ein weiteres Indiz dafür, dass den Verantwortlichen trotz vieler Beschwerden offenbar nicht wirklich daran gelegen ist, die Missstände auszuräumen.

Update: (11.2018) — Die Wasserstelle unmittelbar gegenüber des Kinderspielplatzes wurde für Hunde gesperrt und der „Trog” wurde mit einem Lochblech geschlossen.
Update: (05.2019) — Inzwischen wurde wohl von uneinsichtigen Nutzern oder Vandalen sowohl das Lockblech als auch das Hinweisschild entfernt, das darauf aufmerksam machte.
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3 Kommentare
(5.0)
Kommentar von: Emma Besucher
Danke für die super Informationen! Warum findet man die eigentlich nicht auf linz.at oder linzag.at ?
Kommentar von: Georg Gruber Besucher
Alle warten wieder, bis etwas passiert. Und dann will keiner die Verantwortung übernehmen.
Kommentar von: barbarella Besucher
Endlich sagt mal jemand was dazu. Ich hab schon öfter angerufen, aber passiert ist nie was.
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