Kaum zu glauben, aber der Magistrat der Stadt Linz erklärt, dass der Wasserwald nicht im Ortsgebiet der Stadt Linz liegt, indem er sich auf seine Leseart der Legaldefinition des Begriffs Ortsgebiet auf § 1 Abs. 1 Z. 4 Oö. Hundehaltegesetz bezieht. Damit verwendet der Magistrat die Begriffe Ortsgebiet und Siedlungsgebiet synonym, denn nach Definition des Begriffs Siedlungsgebiet gehört der Wasserwald tatsächlich nicht zum Siedlungsgebiet Linz. Zumindest weist das die Statistik Austria so aus.
Nach der österreichischen Straßenverkehrsordnung allerdings sieht der Sachverhalt anders aus. Danach liegt der Wasserwald unzweifelhaft innerhalb des Ortsgebietes (§2 Abs. 1 Z. 15 StVO).